Ambulante Pflege
Auch wenn Sie einmal krank sind - bei uns können Sie Ihr Leben genießen...
Unsere Hilfen bei der Behandlungspflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB V:
Bei allen pflegerischen Hilfen und Maßnahmen, die durch den Arzt verordnet werden, aber nicht durch Sie selbst erledigt werden können, stehen Ihnen unsere fachkundigen und verständnisvollen Mitarbeiter gern zur Verfügung - z. B. bei der Medikamentenvergabe, beim Verbandswechsel oder bei medizinischen Einreibungen.
Unsere Hilfsangebote bei Ihrer Versorgung nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI:
Wir helfen Ihnen gerne in Ihrer Wohnung
- bei Ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung - z.B. Staubwischen, Abwaschen, Müll entsorgen, Wäsche waschen, Blumen gießen, kleine Einkäufe erledigen.
- bei Ihrer Körperpflege - z. B. beim Baden, Waschen, Rasieren, Haare waschen, bei der Zahn- und Hautpflege - aber auch bei Pneumonie und Dekubitusprophylaxe oder der Versorgung bei Inkontinenz.
- bei Ihrer Ernährung - z. B. bei der mundgerechten Zubereitung Ihres Essens, der Nahrungsaufnahme und bei Hygienemaßnahmen nach dem Essen.
- bei Ihrer Mobilität - z.B. beim Aufstehen, Zubettgehen und beim Betten und Lagern.
Dabei ist lediglich Voraussetzung, dass Sie durch den "Medizinischen Dienst der Krankenversicherung" in eine Pflegestufe eingeordnet sind; bei einer privaten Pflegeversicherung erfolgt die Einstufung durch "Medicproof" (Medizinischer Dienst, der die Begutachtung für die private Pflegeversicherung übernimmt).
Hier gelangen Sie zu den stiftspezifischen Angaben:

