Das gute Gefühl der Sicherheit
Sollten Sie einmal krank werden, kümmern wir uns gerne um Sie!
Je nach Krankheit und persönlichen Bedürfnissen können wir Sie ambulant in Ihrer Wohnung oder stationär in unserem Wohnpflegebereich behandeln.
Für eine vorübergehende leichte Krankenpflege in Ihrer Wohnung sorgen die Mitarbeiter unseres GDA Betreuungs- und ambulanten Pflegedienstes. Eine individuelle und sehr kompetente Betreuung wird dadurch jederzeit garantiert.
Ihren Hausarzt können Sie natürlich frei wählen. Als sehr hilfreich kann sich von Fall zu Fall auch diese Tatsache erweisen: Sie werden bei Ihrem Einzug bei uns medizinisch untersucht. Somit ist sichergestellt, dass Ihnen notfalls jeder Arzt unverzüglich Hilfe leisten kann.
Und auch unser Stiftsarzt hat so die Möglichkeit, in allen Fällen gezielt zu helfen, in denen Ihr Hausarzt einmal nicht erreichbar sein sollte.
Für alle Fälle länger andauernder Pflegebedürftigkeit ist unser Wohnpflegebreich eingerichtet, in dem Sie umsorgt werden, solange es notwendig ist. Sollten Sie dauernder Pflege bedürfen, werden Sie durch fachlich geschulte Mitarbeiter verständnisvoll betreut.
Spezielle Betreuung von dementen Bewohnern
Wir bieten ein Beschäftigungsprogramm an, welches in unserem gerontopsychiatrischen Bereich besonders auf die Bedürfnisse dementer Bewohner ausgerichtet ist. An diesem können sowohl die Bewohner der Pflegestation als auch einzelne Bewohner aus den Appartements teilnehmen. Das Programm umfasst gemeinsame Mahlzeiten, Vorlesen der Zeitung, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Kunsttherapie, Gymnastik, Grillabende, Ausflüge, Gartenarbeiten, Abendcafé u.v.m. Hier arbeiten wir eng dem Alzheimer Therapie-Zentrum in Bad Aibling und dem Zentralinstitut in Mannheim zusammen.
Unser Dienstleistungsspektrum für demenziell erkrankte Bewohner haben wir in einer Broschüre zusammengefasst.
Bitte klicken Sie zum Öffnen an:
"In guten Händen"- der Wohnpflegebereich für demenzkranke Menschen im GDA Wohnstift Trippstadt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen:
- Enge Einbindung der Angehörigen.
- Kurzzeitpflege, insbesondere auch nach dem Krankenhausaufenthalt.
- Aktivierende Pflege, die auf ein selbständiges Leben in der eigenen Wohnung vorbereitet.
- Ehepaaren die Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens unter einem Dach, auch wenn wegen Pflegebedürftigkeit eines Partners ein Leben zuhause nicht mehr möglich ist. In diesem Falle bezieht ein Ehepartner eine Wohnung, während der andere im Wohnpflegebreich betreut wird. So bleibt die Nähe erhalten.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, beantworten wir die Ihnen natürlich gerne!

