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Unterstiftung
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Als Gründer einer unselbstständigen Unterstiftung der GDA Stiftung legen Sie den verwendungszweck Ihres Kapitals fest. Die Verwaltung einer solchen nicht rechtsfähigen Unterstiftung übernimmt die GDA Stiftung für Sie.

Die GDA Stiftung ist vom Finanzamt Hannover wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke anerkannt. Ihre Zustiftung und jedes stifterische Engagement wird steuerlich gefördert. Tun Sie Gutes und werden Sie Stifter!

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