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Hinweisgebersystem

Sicher und vertraulich: unser Hinweisgebersystem

Die beste Sicherheit kommt von innen.

Mit unserem Hinweisgebersystem möchten wir daher sicherstellen, dass eventuelle Misstände aufgedeckt werden - und Meldende geschützt bleiben.

Das Ziel: Gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verhalten, das einem mit uns verbundenen Menschen schadet oder diesen diskriminiert.

Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Partner können 24 Stunden, sieben Tage die Woche unangemessenes und potenziell schädigendes Verhalten melden. Das speziell gesicherte Portal wird von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt, der auf den sicheren und vertraulichen Umgang mit sensiblen Daten spezialisiert ist. Jeder Hinweisgeber kann entscheiden, ob er seine Meldung namentlich oder anonym vornehmen möchte.

Unser selbsterklärendes Hinweisgebersystem kann von jedem internetfähigen Endgerät (Smartphone, Tablet, Computer, Laptop etc.) aufgerufen werden. Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen können hier einfach in den vertraulichen Kontakt mit unserem Ombudsmann treten.

Hinweisgeberportal Integrityline

Mehr zum Hinweisgebersystem Integrityline

Wir bieten mit unserem Hinweisgebersystem Integrityline  allen mit uns verbundenen Personen ein Instrument, um rechtstreues Verhalten im Unternehmen sicherzustellen und Verstöße aufzudecken.

Falls Sie Missstände erkennen, scheuen Sie sich bitte nicht, diese zu melden. Dazu stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben dem digitalen System natürlich auch die Geschäftsleitung, die jeweiligen Vorgesetzten, die Personalabteilung oder die Mitglieder des Betriebsrates als Ansprechpartner zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behandelt.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die aus ethischen und moralischen Gründen einen Missstand melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte in unserem Unternehmen zu bewahren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Angaben, die Sie über andere machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Menschen Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, nur Informationen weiterzuleiten, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.

Über den folgenden Link erhalten Sie Zugang zum Hinweisgeberportal Integrityline, einer von der GDA getrennten Online-Plattform, über welche Sie Ihren Hinweis anonym abgeben können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ablauf des Meldeprozesses und der Anonymität.

Hinweisgeberportal Integrityline

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Unsere Vertrauensperson Wolfgang Lindner nimmt die Rolle als interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ein.

Sie erreichen ihn wie folgt:

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Den kompletten Text des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) finden Sie hier.

Besonders möchten wir auf folgende Paragraphen hinweisen:

§8 Vertraulichkeitsgebot
§9 Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
§12 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen (bei der GDA bereits seit 2007 vorhanden)

Unsere Vertrauensperson

Ihre Hinweise werden entgegengenommen von Wolfgang Lindner, der Vertrauensperson der GDA.

Bei der Wahl der Vertrauensperson war es uns besonders wichtig, eine externe Person zu finden, die nicht mit der GDA beruflich oder privat verbunden ist oder war. Dies garantiert eine unbefangene und neutrale Sicht auf die Hinweise.

Die Aufgabe von Herrn Lindner ist die Bearbeitung der Hinweise, die Recherche des Sachverhaltes und die Zusammenarbeit mit der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber, also möglicherweise Ihnen.

Hierbei sind Diskretion, Vertrauen und der Schutz der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers klare Vorgaben.

Wolfgang LindnerVertrauensperson
Mehr zur Vertrauensperson

„Die Einführung eines anonymen Hinweisgebersystems sowie meiner Funktion als Vertrauensperson sind beste Voraussetzungen für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Unternehmens. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und der GDA.“ (Wolfgang Lindner)

  • Jahrgang 1954
  • Erster Kriminalhauptkommissar a.D. des Landeskriminalamtes Niedersachsen
  • Über 40 Jahre Dienst- und Ermittlungserfahrung in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Korruption
  • 1998–2002 kommissarischer Leiter der Zentralstelle Wirtschaftskriminalität im LKA Niedersachsen
  • 2002–2015 Leiter der Zentralstelle Korruption / Interne Ermittlungen des LKA Niedersachsen

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne!

Weitere Hilfe bekommen Sie auch in unserem FAQ-Bereich.

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