Erklärung
Seit dem 1. August 2003 ist das sogenannte Gesetz über die Berufe in der Altenpflege aktiv.
Es gewährleistet die einheitliche Ausbildung in der Altenpflege auf Bundesebene; dies umfasst den Ausbildungsinhalt und die Ausbildungsstruktur sowie die Anforderungen, die in der Prüfung erfüllt werden müssen.