Erklärung
Unter Barrierefreiheit wird die Zugänglichkeit öffentlicher und privater Orte für die Allgemeinheit bezeichnet, genauer: für Senioren oder im Bewegungsapparat eingeschränkte Personen.
Öffentliche Einrichtungen oder dergleichen sollen demnach so gestaltet werden, dass sie unabhängig von der körperlichen Verfassung für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind.
Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Ziel eines barrierefreien Um- bzw. Ausbaus soll die uneingeschränkte Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben sein.