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Einfach erklärt:

Betreuungsassistent

Erklärung

Betreuungsassistenten (auch: Alltagsbegleiter) sind für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen tätig.

Nach dem Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes am 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen fortan Anspruch auf eine zusätzliche Betreuungskraft. Zuvor galt diese Regelung nur für Patienten mit Demenzerkrankungen und Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung.

Sie übernehmen die Aktivierung der Patienten für geistige oder körperliche Tätigkeiten und sind gleichzeitig eine Bezugsperson.

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