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Einfach erklärt:

Betreuungsgesetz

Erklärung

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG) existiert nicht mehr als eigenständiges Gesetz, sondern wird unter dem Begriff des Betreuungsrechts gefasst. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde der vollständigen Entmündigung einer betreuten Person entgegengewirkt. Der vom Gericht zugewiesene Betreuer soll lediglich als Beistand für den Betreuten dienen und ihm behilflich sein.

Wenn in der Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen wird, so ist das Betreuungsrecht, also die §§ 1896 ff. BGB gemeint.

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