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Einfach erklärt:

Betreuungsrecht

Erklärung

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung volljähriger Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung oder Behinderung ihre alltäglichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können und somit auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Sofern es in solchen Fällen der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits oder Vermögenssorge bedarf, wird das Betreuungsgericht über eine Betreuerbestellung entscheiden.

Der Unterschied zum Begriff der Entmündigung ist, dass der Betreute trotz allem geschäftsfähig bleibt. Der Betreuer ist nicht für Angelegenheiten der Pflege oder Hauswirtschaft zuständig, sondern vertritt lediglich die Interessen des Betreuten und hilft ihm, alles Notwendige in seinem Leben zu organisieren.

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