Erklärung
Pflegebedürftige, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen permanent auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, benötigen die sogenannte Dauerpflege.
Diese kann sowohl im häuslichen Umfeld – beispielsweise durch Angehörige, in Kombination mit ambulanten Pflegediensten oder durch die 24-Stunden-Pflege – als auch in einer stationären Einrichtung vollzogen werden. Hierbei wird die pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut, bei alltäglichen Verrichtungen unterstützt und gepflegt.