Erklärung
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) ist die digitale Version einer ärztlichen Verschreibung. Es wird elektronisch erstellt und bietet eine Vielzahl von Vorteilen, z. B. eine effiziente Abwicklung, gute Nachverfolgbarkeit von Erkrankungen und verschriebenen Medikamenten sowie die Reduzierung von Fehlern, wie sie durch unleserliche Handschriften von Ärzten und Ärztinnen auf analogen Rezepten mitunter vorgekommen sind.
Auch für ältere Menschen, die in Wohnstiften oder Seniorenresidenzen leben, ist die Einlösung des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die E-Rezept-App eine überaus praktische Lösung. Natürlich sind persönliche Treffen unersetzbar, der Arztbesuch bleibt daher auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Allerdings sind Haus- und Zahnärzte bzw. -ärztinnen, Psychotherapeuten und -therapeutinnen seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente (gilt derzeit nur für Kassenrezepte) auszustellen. Im nächsten Schritt werden Überweisungen und Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder für die häusliche Krankenpflege digitalisiert. Das E-Rezept ersetzt das rosafarbene Kassenrezept; es kann auch online in der Apotheke eingelöst werden. Wenn Sie als Bewohnerin oder Bewohner einer Seniorenwohnanlage der GDA Fragen hierzu haben, helfen Ihnen die dort tätigen Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen gern weiter.
Wie wird das E-Rezept erstellt?
Gerade das Leben im Alter ist manchmal mit Mühen verbunden. Wie gut, dass das E-Rezept nun einiges erleichtert! Der Arzt stellt nämlich nicht mehr per Hand, sondern über eine Software im Praxisverwaltungssystem ein digitales Rezept aus. Das enthält genau dieselben Informationen wie das bisher ausgedruckte Rezept: u. a. die Patientendaten, den Namen des verordneten Medikaments, dessen Darreichungsform, Wirkstoffe und Hinweise zu Dosierung und Einnahme sowie Angaben zur ausstellenden Arztpraxis. Es wird verschlüsselt an den zentralen E-Rezept-Server gesendet, wobei automatisch ein sogenannter Token generiert wird, den Sie zur Einlösung in der Apotheke benötigen. Gesetzlich Versicherte haben nun drei Möglichkeiten, das Rezept einzulösen: über die E-Rezept-App der Gematik, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte oder über einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code. Rein ökonomisch und ökologisch betrachtet, ist die letzte die schlechteste aller Alternativen, da unnötige Ressourcen verbraucht werden.
Was sind die Vorteile des E-Rezepts?
Die Pflege 4.0 kommt, ist in Teilen schon da und wird von der Regierung weiter vorangetrieben. Das E-Rezept ist ein integraler Bestandteil dieser umfassenden Digitalisierungsinitiative bzw. von E-Health:
- Es reduziert den Papierverbrauch und Aufwände für Drucker in den Praxen und minimiert erforderliche Kapazitäten für die Ablage von Papierrezepten in Apotheken und den abrechnenden Krankenkassen.
- Bei Online-Einlösung über die E-Rezept-App entfällt der Gang in die Apotheke vor Ort.
- Die App zeigt an, ob das gewünschte Medikament vorrätig ist.
- Sofern die Apotheke einen Lieferservice anbietet, wird die bestellte Ware direkt an die versicherte Person ausgeliefert.
- Auch etwaige Folgerezepte werden an die E-Rezept-App übermittelt.
- Etwaige Wechselwirkungen von Medikamenten sind quasi auf Knopfdruck ersichtlich.
- E-Rezepte können zum Teil auch in Video-Sprechstunden ausgestellt werden, sodass in diesen Fällen dann auch der Arztbesuch entfällt.
- E-Rezepte von bestimmten Dritten wie den eigenen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen können Sie über die Familienfunktion der E-Rezept-App verwalten und einlösen.
- E-Rezepte sind fälschungssicher und können nicht verloren gehen oder verlegt werden.
Wie sicher sind meine Daten im E-Rezept?
Das E-Rezept berücksichtigt die Vorgaben des Datenschutzes bzw. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und besitzt eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Apotheke kann feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt gegebenenfalls unbefugt verändert wurde. Nur die verordnende Arztpraxis und die Apotheke haben Zugriff auf das E-Rezept. Die Daten werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert und nach 100 Tagen gelöscht.