Erklärung
Für pflegende Angehörige ist es oftmals schwer, neben der Berufstätigkeit Zeit für die Betreuung und Pflege eines Familienmitglieds zu finden. Diesbezüglich wurde am 01.01.2012 mit dem Familienpflegezeitgesetz ein Modell eingeführt, welches es Arbeitnehmern erleichtern soll, sich der Pflege eines Angehörigen trotz Berufstätigkeit anzunehmen.
In einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren nimmt sich der Arbeitnehmer hauptsächlich der Pflege an; die wöchentliche Arbeitszeit wird auf maximal 15 Stunden reduziert. Zudem erhält der Pflegende eine Aufstockung seines Gehaltes in Relation zur verringerten Arbeitszeit, was nach Ablauf der Pflegezeit nach und nach mit dem eigentlichen Gehalt verrechnet wird. Sobald der Arbeitnehmer wieder voll arbeitet, wird ein verringerter Lohn ausgezahlt, bis das Wertguthaben aus der Pflegezeit ausgeglichen ist.
Während der maximal zweijährigen Pflegezeit steht der Arbeitnehmer unter Kündigungsschutz.