Erklärung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit greift.
Personen, welche gesetzlich oder privat krankenversichert sind, sind automatisch auch gesetzlich pflegeversichert. Sie stützt sich auf regelmäßige Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern.
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können auf Basis des zugrunde liegenden Pflegegrades finanzielle Zuschüsse (Pflegegeld) gewährt werden.