Erklärung
Besteht in Pflegeeinrichtungen ein erhöhter ärztlicher Versorgungsbedarf, so können gegebenenfalls Kooperationsverträge mit externen, ansässigen Ärzten geschlossen werden. Die Pflegekassen sollen stationäre Einrichtungen bei der Kooperation mit Medizinern unterstützen, um eine qualitativ hochwertige und ausreichende Versorgung der Patienten zu garantieren.
Wird innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten durch die Kassenärztliche Vereinigung keine passende Kooperation zwischen Pflegeeinrichtung und Arzt hergestellt, so kann die Einrichtung ihren Anspruch auf die feste Anstellung eines Arztes geltend machen.