Menü
Menü

Suche

Einfach erklärt:

Heimgesetz

Erklärung

Das Heimgesetz als Schutzgesetz auf Bundesebene erstreckt sich grundsätzlich auf Heime, die ältere oder pflegebedürftige Menschen oder behinderte volljährige Menschen aufnehmen. Es regelt u. a. die Beziehungen zwischen Heimen und Bewohnern, zum Beispiel bei der Gestaltung von Heimverträgen, sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Heimbeirat.

Das Heimgesetz mit seinen entsprechenden Rechtsverordnungen normiert bestimmte Mindeststandards, zum Beispiel in Bezug auf die Personalausstattung oder bei baulichen Veränderungen.

Das alte Heimgesetz (HeimG) verlor seine Gültigkeit nach der Föderalismusreform 2006.

In der heutigen Zeit sind die Bundesländer selbst mit der rechtlichen Regelung betraut (Landesheimgesetze).

Die GDA Standorte