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Einfach erklärt:

Kurzzeitpflege

Erklärung

Sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege sind eine vorübergehende stationäre Pflege für Menschen, die vorübergehend Unterstützung und Betreuung benötigen. Etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die pflegende Person vorübergehend, z.B. durch Urlaub oder Krankheit, verhindert ist.  Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.

Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege werden in der Regel von einer stationären Pflegeeinrichtung, zum Beispiel auch in einem Wohnstift oder einer Seniorenresidenz, als Dienstleistung angeboten. Sie wird von Personen in Anspruch genommen, die nur vorübergehend pflegebedürftig sind und eine temporäre Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung benötigen. Diese bietet die notwendige pflegerische, medizinische oder therapeutische Versorgung an und ist darauf spezialisiert, individuelle Bedürfnisse während des Aufenthalts zu berücksichtigen.

Falls die Pflegebedürftigkeit längerfristig besteht, kann es eventuell notwendig sein, eine andere Form der Pflege, wie beispielsweise die teilstationäre oder vollstationäre Pflege, in Betracht zu ziehen. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Kurzzeitpflege bietet sich auch dann an, wenn pflegende Angehörige zum Beispiel in den Urlaub fahren möchten. In solchen Fällen dient die Kurzzeitpflege als Entlastung und bietet den Angehörigen die Möglichkeit, sich um ihre eigenen Bedürfnisse zu kümmern, ohne sich Sorgen um die zu Pflegenden machen zu müssen.

In der Kurzzeit-/Verhinderungspflege sind verschiedene Berufsgruppen involviert, um eine qualitativ nachhaltige Versorgung und Betreuung zu gewährleisten:

  • Pflegefachkräfte übernehmen die direkte Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Personen.
  • Therapeuten: Je nach Bedarf können verschiedene Therapeuten wie Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder Logopäden in der Kurzzeitpflege mit unterstützen.

Für die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungs-Pflegeleistungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Anspruch haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist. Die Kurzzeit- und auch die Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Maßnahme, die in der Regel für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden kann. Sie muss erforderlich sein, um eine drohende oder bereits eingetretene Pflegesituation zu überbrücken. Und natürlich spielt die Verfügbarkeit von Plätzen eine zentrale Rolle. 

Die Pflegekasse zahlt bis zu einer bestimmten Betragsgrenze den Anteil der Pflegekosten, die im Rahmen der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege entstehen, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Pflegeeinrichtung eine entsprechende Zulassung hat. Die Posten „Unterbringung und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“ muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen.

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