Erklärung
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und tritt dann ein, wenn eine pflegebedürftige Person für einen Zeitraum von vier Wochen pro Jahr in einer stationären Einrichtung untergebracht wird.
Das Pflegegeld wird für diesen Zeitraum zur Hälfte weiter ausgezahlt. Die Unterbringung dient Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut werden und ermöglicht diesen eine vorübergehende Entlastung.
Diese Form der Pflege findet Anwendung, wenn eine häusliche Pflege durch Krankheit, Abwesenheit oder Überforderung von Angehörigen kurzzeitig nicht gewährleistet werden kann und auch eine teilstationäre Unterbringung nicht ausreichend ist.
Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr werden auch für die sog. Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen gezahlt. Wer diesen Betrag nicht ausschöpft, kann den Rest für eine Verlängerung der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen verwenden.
Das bedeutet, für Kurzzeitpflege stehen dann insgesamt bis zu 3.224 Euro für längstens 56 Tage zur Verfügung.
Die Kurzzeitpflege wird jedoch auch für pflegebedürftige Menschen eingesetzt, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt auf das eigenständige Leben zu Hause vorbereitet werden sollen.