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Einfach erklärt:

Langzeitpflege

Erklärung

Wird eine Betreuung einer pflegebedürftigen Person für länger als vier Wochen pro Jahr notwendig, so spricht man von Langzeitpflege.

Diese kann in Form von häuslicher Pflege durch Angehörige mit entsprechender Beratung durch Experten oder durch ambulante Pflegedienste durchgeführt werden. Ist eine häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste sowie eine teilstationäre Unterbringung nicht ausreichend, so kann die Langzeitpflege auch in Form einer dauerhaften stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.

Bei der Langzeitpflege werden die Pflegebedürftigen umfassend betreut und versorgt und bei der Bewältigung des Alltags weitestgehend unterstützt. Zudem sind die Betreuungs- und Pflegekräfte für die Patienten Ansprechpartner und soziale Bezugspersonen.

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