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Einfach erklärt:

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Erklärung

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (kurz: MDK) ist ein sozialmedizinischer Dienst, welcher in beratender und begutachtender Funktion im Auftrag der Pflegekassen arbeitet.

Er überprüft beispielsweise, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit im individuellen Fall gegeben sind und welcher Pflegegrad zugrunde liegt. Für dieses Gutachten kann ein von Patienten und Angehörigen geführtes Pflegetagebuch von Vorteil sein.

Die Pflegekassen orientieren sich am Gutachten des MDK, es stellt die Basis für den Anspruch auf Pflegegeld dar. Zudem ist der MDK für die Begutachtung und Beurteilung von Senioreneinrichtungen zuständig und vergibt anhand vielseitiger Kriterien die sogenannten Pflegenoten.

Sie sind als Orientierung für Pflegebedürftige und Angehörige gedacht, welche sich auf der Suche nach dem passenden Pflegeheim befinden.

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