Erklärung
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) dient dem Schutz der elektronischen Patientendaten in der Telematikinfrastruktur. Es ist seit 2021 in Kraft und soll die Digitalisierung in der Gesundheitsvorsorge unterstützen und sichern. Dafür liefert das Patientendaten-Schutz-Gesetz neue Rahmenbedingungen, die sich nicht nur auf digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und ärztliche Überweisungen beziehen.
Die Nutzung der meisten digitalen Angebote ist noch freiwillig, diese werden aber nach und nach vom Gesetzgeber verpflichtend eingeführt. Ärzte müssen zum Beispiel seit Januar 2024 das E-Rezept nutzen, wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. Dazu werden die Rezeptdaten entweder direkt an die Apotheke übermittelt, auf der Gesundheitskarte des Versicherten gespeichert oder sie sind mittels einer App auf dem Smartphone abrufbar. Diese Daten können dann auf verschiedenen Wegen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Apotheken ausgelesen werden. Viele Apotheken beraten ihre Kundinnen und Kunden zum E-Rezept und erklären, wie es im Einzelnen funktioniert. Da beim E-Rezept Daten digital gespeichert und übermittelt werden, greift hier das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).
Der zentrale Aspekt des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) ist es, die Pflichten sowie die Voraussetzungen, die in Verbindung mit den Patientendaten stehen, sowie deren Schutz und die Haftung im Schadensfall, datenschutzrechtlich zu konkretisieren.
Patientendaten sind in einem hohen Maß schützenswert: einerseits, weil es personenbezogene und sensible Daten sind, andererseits, weil sie dem Arztgeheimnis unterliegen. Parteien, die Zugriff auf diese Daten haben, z. B. der Stiftsarzt einer Seniorenwohnanlage, sind für deren Schutz verantwortlich. Ein Patient oder eine Patientin bzw. ein Bewohner oder eine Bewohnerin eines Seniorenstifts behält jedoch weiterhin die Kontrolle über die eigenen Daten, indem er/sie mitbestimmen kann, welcher Arzt oder Ärztin welche Daten einsehen darf.
Mehr Informationen zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums.