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Einfach erklärt:

Pflegeberatung

Erklärung

Personen, die Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragen beziehungsweise bereits erhalten, haben Anspruch auf eine umfassende und individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekassen die Kosten übernehmen.

Die Ziele der Pflegeberatung sind unter anderem das Erfassen der Hilfsbedürftigkeit, die Erstellung und Beobachtung der Durchführung eines Versorgungsplans und die Auswertung und Dokumentation des Beratungsprozesses. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.

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