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Einfach erklärt:

Pflegedienst

Erklärung

Pflegedienste sind Dienstleistungsunternehmen, welche ältere und kranke Menschen in ihrem zu Hause betreuen und pflegen.

Diese ambulanten Dienste sollen eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung umgehen sowie eine vollwertige häusliche Unterstützung und Pflege gewährleisten.

Ein Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, das alte und kranke sowie pflegebedürftige Personen zu Hause oder in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz betreut und pflegt. 

Pflegedienste werden in der Regel in stationäre und ambulante Pflegedienste unterteilt.  

Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege in ihrem eigenen Zuhause, zum Beispiel in Appartements von Bewohnern und Bewohnerinnen einer Seniorenresidenz. Der ambulante Pflegedienst arbeitet in erster Linie stundenweise. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine 24-Stunden-Betreuung. 

Neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Körperpflege und Ernährung bildet Hilfe bei der Alltagsgestaltung einen weiteren Schwerpunkt in der Betreuung der zu pflegenden Person. Darüber hinaus gehören auch Krankenpflege, Beratung der/des Pflegebedürftigen und Hilfen bei der Haushaltsführung zum Leistungsumfang eines ambulanten Pflegedienstes.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes für die jeweils individuell erforderlichen pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Es gelten gesetzlich vorgeschriebene Höchstbeträge.

Was macht ein stationärer Pflegedienst?

Bei der stationären Pflege in einem Pflegeheim oder einem stationären Pflegebereich in einem Seniorenstift leben mehrere Seniorinnen und Senioren gemeinsam auf einer Station, wo sie dauerhaft gepflegt und betreut werden. Hier ist der Pflegedienst Tag und Nacht präsent, um Pflege und Betreuung sicherzustellen. 

Im Rahmen der vollstationären Pflege zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad der versicherten pflegebedürftigen Person richtet.

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