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Einfach erklärt:

Pflegedienstleitung

Erklärung

Die Pflegedienstleitung (PDL) ist die verantwortliche Pflegefachkraft, die den ambulanten Dienst oder die stationäre Pflege leitet und z. B. in einer Seniorenresidenz oder einem Seniorenstift organisatorische und Verwaltungsaufgaben übernimmt, um einen reibungslosen Ablauf im Pflegebetrieb zu gewährleisten. Die PDL sichert zudem die Pflegequalität und setzt das Pflegeleitbild einer Einrichtung um.

Die verantwortungsvolle Führungstätigkeit als Pflegedienstleitung wird entweder als Einzelperson oder im Team erbracht. Dabei befindet sich die Pflegedienstleitung an einer herausgehobenen Schnittstelle zwischen der Einrichtungsleitung, den Mitarbeitenden, den zu pflegenden Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen.

Die PDL wirkt im aktiven Pflegedienst mit und trägt Verantwortung für das gesamte Pflegeteam. Sie ist Ansprechperson für Pflegefach-, Pflegehilfs- und Betreuungskräfte, Mitarbeitende im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst ( BFD) sowie für alle in der ambulanten und stationären Pflege tätigen Ehrenamtlichen.

In professionellen Pflegeeinrichtungen wie etwa einem Wohnstift der GDA übernehmen die Pflegedienstleitungen breite und umfangreiche Tätigkeiten. Diese reichen von der Personalführung und Arbeitsorganisation bis zum Management von krankheitsbedingten oder anderen Ausfällen. Darüber hinaus fallen Dienstanleitung, Arbeitsvorbereitung, Ausbildungstätigkeiten sowie Personalentwicklung und generell die Weiterentwicklung der Pflege in das Ressort einer PDL.

Die Stellung als PDL ist ein anspruchsvolles und attraktives Karriereziel für eine Pflegefachkraft. Auch wenn die Details im Stellenprofil einer PDL von Einrichtung zu Einrichtung etwas variieren, lassen sich die einzelnen Tätigkeitsfelder wie folgt zusammenfassen:

  • Qualitätssicherung in der Pflege,
  • Umsetzung der Pflegerichtlinien und Pflegestandards,
  • Bedarfs- und kundenorientierte Personaleinsatzplanung,
  • Personalführung,
  • Pflegeprozessmanagement,
  • Beschwerdemanagement,
  • Budgetierung und Controlling.

Der Beruf Pflegedienstleiter/-in ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung. Pflegedienstleitungen, die in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen als Pflegefachkraft die ständige Verantwortung für die Einrichtung tragen, müssen einen staatlich geprüften und anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in vorweisen. Zudem verlangt der Gesetzgeber eine zweijährige hauptberufliche Berufspraxis im jeweiligen Pflegeausbildungsberuf, welche in den letzten acht Jahren vor Beginn einer PDL-Funktionsausübung liegen muss.

Pflegefachkräfte haben die Möglichkeit, sich durch eine umfangreiche Weiterbildung zur Pflegedienstleitung zu qualifizieren. Alternativ besitzen sie ein abgeschlossenes Studium (bspw. im Pflegemanagement, in der Pflegepädagogik oder der Betriebswirtschaft), um diese verantwortungsvolle Führungsposition sicher auszufüllen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GDA werden von der Unternehmensleitung individuell gefördert und können sich intern für Führungspositionen qualifizieren. So können interessierte Pflegefachkräfte durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im eigenen Haus in die Position als Pflegedienstleitung hineinwachsen.

Mit diesen individuellen Trainee-Programmen kümmert sich die GDA langfristig um die Nachfolgeplanung für Führungspositionen wie der Pflegedienstleitung, der Einrichtungsleitung und der Direktion. Sehen Sie hier, welche Karrieremöglichkeiten Ihnen die GDA deutschlandweit bietet!

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