Erklärung
Personen, die eine Ausbildung mit staatlich anerkannter Abschlussprüfung im Bereich Alten-, Kranken-, Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege abgelegt haben, werden als Pflegefachkraft bezeichnet.
Sie werden sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen, als auch im ambulanten Pflegedienst eingesetzt.