Erklärung
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine finanzielle Bezuschussung pflegebedürftiger Personen, die von der Pflegekasse gewährt wird.
Das Pflegegeld wird nach einem entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse auf Grundlage der Pflegebedürftigkeit berechnet. Es dient dazu, selbst beschaffte pflegerische Unterstützung finanzieren zu können.
Höhe des Pflegegeldes:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro