Erklärung
Die ehemals drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ausschlaggebend ist nun der Grad der Selbständigkeit in den folgenden sechs Bereichen:
- Mobilität: Ist jemand körperlich noch so beweglich, dass er z.B. selbständig aufstehen, ins Wohnzimmer gehen oder Treppen steigen kann?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann jemand so viel sprechen und verstehen, dass er sich z.B. an Gespräche beteiligen, Informationen begreifen, Risiken erkennen, oder sich örtlich und zeitlich orientieren kann?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Verhält sich jemand z.B. „schwierig“, ist er nachts unruhig oder angstvoll oder verweigert er pflegerische Unterstützung?
- Selbstversorgung: Kann jemand z.B. selbständig essen und trinken, das WC benutzen, sich ankleiden?
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann jemand z.B. seine Medikamente in Eigenregie einnehmen, kleine Tests wie eine Blutzuckermessung selbst durchführen und deuten, ohne Hilfe zum Arzt gehen oder mit Hilfsmitteln wie einem Rollator zurechtkommen?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann jemand z.B. seinen Tag selbständig gestalten, Kontakt zu anderen aufnehmen oder die Häkelgruppe außerhalb seiner Wohnung ohne Hilfe besuchen?