Erklärung
Die Pflegekassen in Deutschland sind nach §46 SGB XI die Träger der Pflegeversicherungen.
Sie übernehmen beispielsweise die Prüfung von Anträgen auf Pflegebedürftigkeit und ermitteln den individuell zugrunde liegenden Anspruch an Hilfsbedarf (Pflegegeld und / oder Pflegesachleistung).