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Einfach erklärt:

Pflegestärkungsgesetz (PSG)

Erklärung

Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I bis III) wurden von den gesetzgebenden Parteien einerseits initiiert, um die Pflegebedürftigen, deren Angehörigen, aber auch die Arbeit des Pflegepersonals zu verbessern. Besonders der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde weiter präzisiert. Die Parteien haben mit den drei Pflegestärkungsgesetzen aber nicht nur wichtige Ziele für die Pflege und Betreuung definiert, die aus der zunehmenden Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen in Deutschland resultieren, sondern auch die soziale Pflegeversicherung modernisiert.

Pflege, Pflegegrade, Pflegegesetze – es ist nicht einfach, die Übersicht zu behalten. Die Pflegestärkungsgesetze führen in den drei Schritten vor allem die 1995 eingeführte Pflegeversicherung weiter aus und präzisieren und ergänzen sie genauso wie die Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Seit ihrer schrittweisen Einführung sind Leiden wie Demenz, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen körperlichen Erkrankungen gänzlich gleichgestellt. 

Während vor allem das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 01.01.2015 die Leistungen für die einzelnen Pflegebedürftigen und deren Angehörige sowie die Bewertungsschlüssel in der stationären Pflege erhöhte, etablierte das PSG I zusätzlich eine Vorsorge, um der Alterung der Gesellschaft gerecht zu werden und den erhöhten Pflegebedarf zu sichern. Mit dem PSG I erhalten alle Pflegebedürftigen höhere Leistungen, das gilt bspw. für die ambulante Pflege wie auch für die Begleitung und Pflege in einem Seniorenstift. Zusätzlich wurden Leistungen für die häusliche Pflege ausgeweitet und pflegende Angehörige entlastet. Die daraus entstehenden Kosten werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch getragen. 

Das zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II vom 01.01.2016 gilt allgemein als eine der bedeutendsten Reformen der Pflegeversicherung. Es definierte einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen vorsieht. Hinzu kam ein überarbeitetes und neues Begutachtungsverfahren. Mit der Definition des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten alle Betroffenen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig und/oder psychisch erkrankt sind.

Das PSG III stärkt die Pflege in den Kommunen und sieht in dem Zusammenhang eine Verbesserung der Beratung in den Pflegestützpunkten vor.

Insgesamt zielt das dritte Pflegestärkungsgesetz auch darauf ab, dem immer häufiger auftretenden Abrechnungsbetrug etwas entgegenzusetzen. 

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