Erklärung
Ein Pflegetagebuch sollte dann geführt werden, wenn eine Einstufung in die Pflegeversicherung beantragt wird und durch den Medizinischen Dienst (MDK) ein entsprechendes Gutachten erstellt werden soll.
Ein Pflegetagebuch wird hierbei als Hilfsmittel zur Beurteilung des Pflegeaufwandes herangezogen. Es sollte in der Regel den täglichen Pflegeaufwand sowie diejenigen Aufgaben beinhalten, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbstständig verrichten kann.