Erklärung
Eine Rehabilitation dient laut §5 SGB XI der Vorbeugung einer Pflegebedürftigkeit. Sie kann infolge eines Unfalls, einer Verletzung, oder auch eines psychischen beziehungsweise seelischen Schadens erfolgen.
Bei körperlichen Schäden erfolgt die Rehabilitation meist in Form von Physiotherapie, bei welcher der Patient dazu angeleitet wird, bestimmte Körperteile selbstständig beziehungsweise mit geringer Unterstützung zu bewegen.
Die Rehabilitation kann in einfachen Fällen ambulant, aber auch in spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.