Erklärung
Können pflegerische Maßnahmen durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige nicht in angemessenem Umfang in der häuslichen Umgebung gewährleistet werden, ist eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung meist die geeignetere Option.
Bei der stationären Pflege kann grundsätzlich zwischen drei Arten unterschieden werden:
- Vollstationäre Pflege (Langzeitpflege)
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
Bei der teilstationären Pflege wird der Patient nur für einen begrenzten Zeitraum am Tag in einer Tagespflege-Einrichtung betreut und gepflegt.
Die vollstationäre Pflege umfasst hingegen einen vollständigen Wohnraumwechsel für den Patienten. Er bezieht ein Zimmer oder Appartement in einer stationären Pflegeeinrichtung und wird dort rund um die Uhr gemäß seinen Ansprüchen bzw. auf der Grundlage seines Pflegegrades versorgt.
Die Kurzzeitpflege tritt dann ein, wenn eine pflegebedürftige Person für einen Zeitraum von max. vier Wochen pro Jahr in einer stationären Einrichtung untergebracht wird.
Hierbei gibt es verschiedene Formen stationärer Einrichtungen, die auf Basis der individuellen Anforderungen ausgewählt werden können: Vom normalen Seniorenpflegeheim bis hin zu Seniorenresidenzen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.