Erklärung
Manche Seniorenresidenzen oder Wohnstifte verfügen über einen eigenen Stiftsarzt.
Der Stiftsarzt ist innerhalb eines Senioren- bzw. Pflegestifts für die medizinische Versorgung der Patienten zuständig. Er ist Ansprechpartner bei akuten oder chronischen Erkrankungen und verordnet nach Bedarf eine entsprechende Medikation oder Therapie.
Die freie Arztwahl bleibt aber unangetastet.