Erklärung
Ein Testament (aus dem Lateinischen: ‚testari‘ = ‚bezeugen‘) gibt Auskunft über den Letzten Willen eines Menschen und regelt die Umsetzung dieses Willens nach dessen Tod. Beim Testament handelt es sich um ein Schriftstück, das genaue Instruktionen enthält, wem der sogenannte Erblasser sein Vermögen hinterlässt. Es regelt den Nachlass und spezifiziert dabei genau, welches Eigentum an wen übergeht. Ein Testament wird vom Erblasser einseitig verfügt, basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und bedarf einer bestimmten Form. Es kann jederzeit widerrufen werden und wird erst nach dem Tod des Erblassers gültig.
Wir empfehlen, sich so früh wie möglich um das eigene Testament zu kümmern, um die eigene Familie zu entlasten und vor Überraschungen zu schützen. Das geht meistens ganz einfach. Der Erblasser stellt sein Testament selbst auf oder beauftragt einen Notar, der es aufsetzt und beglaubigt. Eheleute oder eingetragene Partnerschaften können übrigens ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Ist beim Tod eines Menschen kein Testament erstellt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Was heißt das? – Wenn ein Paar jahrelang zusammengelebt hat, aber unverheiratet ist, wird der oder die Hinterbliebene in der Erbfolge nur berücksichtigt, wenn ein entsprechendes Testament vorliegt.
Ein rechtlich gültiges Testament verlangt, dass der Ersteller bei der Niederschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Außerdem muss der Verfasser mindestens 18 Jahre alt sein. Ist dieser jünger, benötigt er einen Notar.
Das Testament wird also eigenständig und handschriftlich verfasst. Hinzu kommt am Ende die aus Vornamen und Nachnamen bestehende Unterschrift sowie der Ort und das Datum. Das Schriftstück wird mit ‚Testament‘ oder ‚Letzter Wille‘ gekennzeichnet und sollte so klar und präzise wie möglich verfasst sein. Aufbewahrt wird es meistens im Schreibtisch oder bei den wichtigen Unterlagen, doch der sicherste Platz für ein Testament ist und bleibt das Nachlassgericht in der jeweiligen Umgebung.
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