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Einfach erklärt:

Verhinderungspflege

Erklärung

Die Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI eine Leistung der Pflegeversicherung.

Sie wird gewährt, wenn sich Angehörige oder andere ehrenamtliche unbezahlte Privatpersonen der häuslichen Pflege angenommen haben und für einen Zeitraum von vier, unter besonderen Umständen sogar für max. sechs Wochen im Kalenderjahr für die häusliche Pflege durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert sind.

Von der Pflegeversicherung wird für diesen Zeitraum eine Ersatzkraft für die Pflege zu Hause zur Verfügung gestellt. Je nach Pflegegrad kann die Leistung für einen ambulanten Pflegedienst, aber auch für Einrichtungen genutzt werden, welche Tages- beziehungsweise Nachtpflege anbieten.

Es muss sich jedoch nicht immer um einen längeren Zeitraum handeln: Durch die Verhinderungspflege kann also eine auf die Bedürfnisse des Patienten angepasste, lückenlose Pflege gewährleistet werden.

Für Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen und demenziell veränderten Personen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu 28 Tage zur Verfügung.

Wird im selben Jahr die Kurzzeitpflege nicht benötigt, so steigt Ihr Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage im Jahr an.

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