Erklärung
Eine vollstationäre Betreuung und Pflege wird notwendig, wenn die häusliche Pflege nicht mehr als ausreichend erachtet wird. Dies wird auf der Basis der verschiedenen Pflegegrade vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) geprüft und durch die Pflegekassen genehmigt.
Bei der vollstationären Pflege wird der Pflegebedürftige in einer speziellen Pflegeeinrichtung untergebracht, in welcher er dauerhaft lebt und betreut wird.
Abhängig vom Pflegegrad wird die vollstationäre Unterbringung von der Pflegekasse bezuschusst, um den Pflegeaufwand, die soziale Betreuung und die medizinische Versorgung abzudecken. Unterbringung, Verpflegung und eventuelle Sonderleistungen sind darin nicht enthalten und müssen vom Patienten selbst getragen werden.