Erklärung
Seit dem 1. Oktober 2009 gibt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die Rahmenbedingungen für Heim- bzw. Wohnstiftsverträge vor.
Im Gegensatz zum zuvor gültigen Heimgesetz schließt das WBVG alle unterschiedlichen Wohnformen mit ein. Es basiert auf dem Verbraucherschutzgesetz und soll für Transparenz und Übersichtlichkeit bezüglich der Leistungen und Kosten in Heimverträgen Sorge tragen.
Die Unternehmen sind verpflichtet, den Verbrauchern im Voraus alle notwendigen Informationen über die Konditionen in Bezug auf die Überlassung des Wohnraums und die Erbringung von Pflegeleistungen sowie die dadurch entstehenden Kosten zu vermitteln.