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Unterstiftung
Ihre Stiftung unter unserem Dach.

Gründen Sie eine eigene Unterstiftung!

Als Gründer einer unselbstständigen Unterstiftung der GDA Stiftung erweitert sich Ihr Wirkungsfeld gegenüber einer reinen Zustiftung. Sie sind es, der den genauen Verwendungszweck Ihres Kapitals festlegt und können sicher sein, dass dieser umgesetzt wird. Die Verwaltung einer solchen nicht rechtsfähigen Unterstiftung übernimmt die GDA Stiftung.

Die GDA Stiftung ist vom Finanzamt Hannover wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke anerkannt. Ihre Zustiftung und jedes stifterische Engagement wird steuerlich gefördert. Auch Ihre Spende an die GDA Stiftung wird steuerlich gefördert. Tun Sie Gutes und werden Sie Stifter!

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In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die GDA Stiftung. Falls Sie dort keine Antwort finden, nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf.