Als Gründer einer unselbstständigen Unterstiftung der GDA Stiftung erweitert sich Ihr Wirkungsfeld gegenüber einer reinen Zustiftung. Sie sind es, der den genauen Verwendungszweck Ihres Kapitals festlegt und können sicher sein, dass dieser umgesetzt wird. Die Verwaltung einer solchen nicht rechtsfähigen Unterstiftung übernimmt die GDA Stiftung.
Die GDA Stiftung ist vom Finanzamt Hannover wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke anerkannt. Ihre Zustiftung und jedes stifterische Engagement wird steuerlich gefördert. Auch Ihre Spende an die GDA Stiftung wird steuerlich gefördert. Tun Sie Gutes und werden Sie Stifter!
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