Ein gutes Werk tun, das können Sie entweder als Zustifter der GDA Stiftung oder als Gründer einer unselbstständigen Unterstiftung.
In beiden Fällen helfen Sie Menschen auf sehr direkte Weise. Als Zustifter bringen Sie zeitlich unbefristet Kapital in die bestehende GDA Stiftung ein. Sie vergrößern damit das Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen ausschließlich der Stiftungszweck erfüllt wird. Zustiftungen sind bereits mit Beträgen ab 1.000 Euro möglich.
Die GDA Stiftung ist vom Finanzamt Hannover wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke anerkannt. Jedes stifterische Engagement wird steuerlich gefördert.
Zu den Möglichkeiten einer unselbständigen Unterstiftung in der GDA Stiftung.
Weitere Fragen zu Spende, Unterstiftung und Zustiftung beantworten wir hier FAQ.
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