⚠️ Landkreis Goslar lockert Besuchsregelung im Schwiecheldthaus
In enger Abstimmung mit dem Landkreis Goslar konnten wir unter strengen Auflagen eine gesundheitsschutzrechtliche Ausnahme vom Besuchsverbot erwirken. Es ist einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person zweimal pro Woche, für 45 Minuten der Besuch einer in der Einrichtung befindlichen Person gestattet.
Im Rahmen der Anmeldung benötigen wir einige Angaben zur Registrierung als Besucher von Ihnen. Das erforderliche Formular können Sie hier vorab herunterladen. Bitte bringen Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Formular zu Ihrem Besuch in userem Haus mit.
Einkäufe von Angehörigen für Bewohnerinnen und Bewohner
Die Einkäufe für Bewohnerinnen und Bewohner nehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen des Besuchsverbotes am Eingang entgegen und leiten Sie weiter.
Wäschereinigung durch Angehörige
Bewohnerwäsche kann bis auf Weiteres nur noch unter Einhaltung besonderer Hygienerichtlinien GDA-intern gereinigt werden.
Rückkehr von Bewohnerinnen und Bewohnern aus Risikogebieten
Für rückkehrende Wohnstiftsbewohnerinnen und -bewohnern aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten gemäß der täglich aktuellen Einschätzung des Robert Koch Instituts (RKI) erfolgt eine Beratung, die sich auf die Empfehlungen des RKI beruft, u.a. zu Hygienemaßnahmen, freiwilliger Isolation in der Häuslichkeit und einer gezielten Krankenbeobachtung, ggf. mit Unterstützung durch unseren ambulanten Dienst.
Rückkehr von Wohnstiftsbewohnerinnen und -bewohnern aus dem Krankenhaus
Bei Rückkehr von Wohnstiftsbewohnerinnen und Bewohnern aus dem Krankenhaus erfolgt eine täglich dokumentierte Krankenbeobachtung über die Dauer von 14 Tagen und eine zum Risiko Covid-19 dokumentierte Beratung der Betroffenen.