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FAQ
Antworten auf Ihre Fragen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen

Mit dem folgenden Fragenkatalog beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die GDA Stiftung. Sollten wir Ihre Frage hier nicht beantwortet haben, oder Sie wünschen ein persönliches Gespräch, so nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf:

Telefon: 0511 28009 114

E-Mail: stiftung@gda.de

Spende oder Zustiftung?

Sie können das Stiftungsvermögen durch eine Spende oder eine Zustiftung stärken. Wenn Sie Ihr Vermögen einem ganz bestimmten sozialen Zweck widmen wollen, ist die Zustiftung das Richtige. Die Erträge Ihrer Zustiftung kommen ausschließlich dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute.

Wie lautet die Kontoverbindung der GDA Stiftung?

Mit einer Spende unterstützen Sie unsere gemeinnützigen Zwecke. Jede Spende, auch wenn es sich um einen kleineren Betrag handelt, ist uns herzlich willkommen.

Für Ihre Zuwendung steht Ihnen unser folgendes Bankkonto zur Verfügung:

GDA Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE98 2512 0510 0009 4812 00 
BIC BFSWDE33HAN (Nur für Zahlungen aus dem Ausland)

Als Nachweis für Ihre Spende stellen wir Ihnen gern eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) aus. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre Anschrift an. Die GDA Stiftung bestätigt, dass Zuwendungen ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden.

Herzlichen Dank!

Sind Kondolenzspenden möglich?

Spenden anstelle von Blumen oder Kränzen setzen ein Zeichen für das Leben.

Auch mit einer Kondolenzspende unterstützen Sie den gemeinnützigen Zweck der GDA Stiftung.

Ein Hinweis in der Traueranzeige oder dem Trauerbrief könnte aussehen wie folgt:

"Auf Wunsch der/des Verstorbenen bitten wir anstelle zugedachter Blumen und Kränze um eine Spende an die GDA Stiftung, Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE98 2512 0510 0009 4812 00, BIC BFSWDE33HAN, Kennwort: Trauerfall Name der/des Verstorbenen."

Oder auch so:

"Anstelle von zugedachtem Blumenschmuck bitten wir um eine Zuwendung an die GDA Stiftung, Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE98 2512 0510 0009 4812 00, BIC BFSWDE33HAN, Kennwort: Trauerfall Name der/des Verstorbenen."

Wer kann (zu)stiften?

Jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist, und auch jede juristische Person, wie z.B. ein Unternehmen.

WIE VIEL KAPITAL MUSS ICH IM RAHMEN EINER ZUSTIFTUNG ZUR VERFÜGUNG STELLEN?

Zustiftungen sind bereits ab 1.000,- EUR möglich, die zeitlich unbefristet eingebracht werden und das Stiftungsvermögen erhöhen.

KANN ICH EINE EIGENE STIFTUNG UNTER DEM DACH DER GDA STIFTUNG GRÜNDEN?

Sie haben etwas aufgebaut, Erfolge in Ihrem Leben erzielt und möchten etwas für Ihre Mitmenschen tun? Sie möchten ein Zeichen setzen, unvergesslich bleiben und nachhaltig die Zukunft gestalten? Etwas schaffen, was Ihre persönliche Note trägt?

Eine Stiftung - verbunden mit Ihrem Namen - macht Ihr Engagement für die Gesellschaft sichtbar und hilft.

Unter dem Dach der GDA Stiftung können Sie eine eigene Unterstiftung gründen, die Sie dem Zweck widmen, der Ihnen persönlich wichtig ist. Wir verwalten Ihre Stiftung dann treuhänderisch.

Fangen Sie zu Lebzeiten an - gern beraten wir Sie ausführlich.

WELCHEN NAMEN KANN DIE UNTERSTIFTUNG TRAGEN?

In Abhängigkeit vom zugewendeten Betrag können wir Ihr gesellschaftliches Engagement dauerhaft mit Ihrem Namen verknüpfen. Die Unterstiftung trägt dann Ihren Namen. 

WAS IST STEUERLICH (EINKOMMENSTEUER, ERBSCHAFTSTEUER) ZU BEACHTEN?

Die GDA Stiftung ist vom Finanzamt Hannover wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke anerkannt.

Jedes stifterische Engagement wird daher steuerlich gefördert. Das gilt gleichsam für die Spende, die Zustiftung wie auch die Gründung einer unselbstständigen Unterstiftung.

Steuerpflichtige können auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den neun Jahren danach bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuermindernd geltend machen; Vermächtnisse und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

TESTAMENT UND STIFTUNG, WIE PASST DAS ZUSAMMEN?

Ihr letzter Wille hilft helfen!

Gemeinnützige Organisationen wie die GDA Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Alles, was Sie einer solchen Organisation hinterlassen, kommt also zu 100 Prozent beim Empfänger an.

Wenn Sie einen Teil Ihres Erbes einem guten Zweck zukommen lassen möchten, muss ein Testament errichtet werden. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt.

Testamente können privatschriftlich (handschriftlich) oder notariell errichtet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob tatsächlich alles wie gewünscht im Testament klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, sollte auf jeden Fall einen Notar beauftragen. Dieser stellt sicher, dass alle Wünsche unmissverständlich und rechtlich korrekt formuliert werden.