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Hinweisgebersysteme

Zwei Hinweisgebersysteme – Ein Ziel

Mit zwei digitalen Hinweisgebersystemen verfolgen wir bei der GDA ein Ziel: Gemeinsame Prävention und Bekämpfung von Verhalten, das einen mit uns verbundenen Menschen diskriminiert oder unserem Unternehmen finanziell oder im Ansehen schadet.

Mit beiden Systemen können Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Partner 24 Stunden, sieben Tage die Woche unangemessenes und potenziell schädigendes Verhalten melden. Die speziell gesicherten Portale werden von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellt, der auf den sicheren und vertraulichen Umgang mit sensiblen Daten spezialisiert ist. Jeder Hinweisgeber kann entscheiden, ob er seine Meldung namentlich oder anonym vornehmen möchte.

  • Über das Hinweisgebersystem COMPLIANCE  können Verdachtsfälle auf unethische oder unangemessene Geschäftspraktiken gemeldet werden kann.
  • Bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung steht den Betroffenen und Hinweisgebenden unser Hinweisgebersystem STOPP  zur Verfügung.

Beide Hinweisgebersysteme können von jedem internetfähigen Endgerät (Smartphone, Tablet, Computer, Laptop etc.) aufgerufen werden. Gemäß unseren Richtlinien gibt es in keinem Fall negative Konsequenzen für den Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin.

Hinweisgebersystem COMPLIANCE

Wir bieten mit unserem Hinweisgebersystem COMPLIANCE  allen mit uns verbundenen Personen ein Instrument, um rechtstreues Verhalten im Unternehmen sicherzustellen und Verstöße aufzudecken.

Falls Sie Missstände erkennen, scheuen Sie sich bitte nicht, diese zu melden. Dazu stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben dem digitalen System natürlich auch die Geschäftsleitung, die jeweiligen Vorgesetzten, die Personalabteilung oder die Mitglieder des Betriebsrates als Ansprechpartner zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behandelt.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die aus ethischen und moralischen Gründen einen Missstand melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte in unserem Unternehmen zu bewahren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Angaben, die Sie über andere machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Menschen Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, nur Informationen weiterzuleiten, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.

Über den folgenden Link erhalten Sie Zugang zum Hinweisgeberportal COMPLIANCE, einer von der GDA getrennten Online-Plattform, über welche Sie Ihren Hinweis anonym abgeben können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ablauf des Meldeprozesses und der Anonymität.

Hinweisgeberportal COMPLIANCE

Hinweisgebersystem STOPP

Die GDA steht für eine positive und offene Unternehmenskultur und stellt sich gegen jede Art der Diskriminierung.

Wir fordern und fördern den angemessenen Umgang untereinander und werden jedes unerwünschte Verhalten nicht tolerieren, durch dass sich eine Bewohnerin, ein Bewohner, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter unwohl und in ihrer/seiner Würde verletzt fühlt.

Für alle mit uns verbundenen Personen gilt: Nicht wegschauen. Nicht tolerieren. Melden!

Weil wir wissen, dass es sehr viel Überwindung fordert, über beobachtete oder erlebte sexualisierende Bemerkungen oder Handlungen zu berichten, ermöglicht unser Meldesystem STOPP  auch anonyme Hinweise abzusetzen. Persönlich geschützt können aber auch erste Hilfsangebote durch unsere Vertrauensperson in Anspruch genommen werden.

Über den folgenden Link erhalten Sie Zugang zum Hinweisgeberportal STOPP, einer von der GDA getrennten Online-Plattform, über welche Sie Ihren Hinweis anonym abgeben können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ablauf des Meldeprozesses und der Anonymität.

Hinweisgeberportal STOPP

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Unsere Vertrauensperson Wolfgang Lindner nimmt die Rolle als interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ein.

Sie erreichen ihn wie folgt:

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Den kompletten Text des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) finden Sie hier.

Besonders möchten wir auf folgende Paragraphen hinweisen:

§8 Vertraulichkeitsgebot
§9 Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
§12 Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen (bei der GDA bereits seit 2007 vorhanden)

Unsere Vertrauensperson

Ihre Hinweise werden entgegengenommen von Wolfgang Lindner, der Vertrauensperson der GDA.

Bei der Wahl der Vertrauensperson war es uns besonders wichtig, eine externe Person zu finden, die nicht mit der GDA beruflich oder privat verbunden ist oder war. Dies garantiert eine unbefangene und neutrale Sicht auf die Hinweise.

Die Aufgabe von Herrn Lindner ist die Bearbeitung der Hinweise, die Recherche des Sachverhaltes und die Zusammenarbeit mit der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber, also möglicherweise Ihnen.

Hierbei sind Diskretion, Vertrauen und der Schutz der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers klare Vorgaben.

Wolfgang LindnerVertrauensperson
Mehr zur Vertrauensperson

„Die Einführung eines anonymen Hinweisgebersystems sowie meiner Funktion als Vertrauensperson sind beste Voraussetzungen für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Unternehmens. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und der GDA.“ (Wolfgang Lindner)

  • Jahrgang 1954
  • Erster Kriminalhauptkommissar a.D. des Landeskriminalamtes Niedersachsen
  • Über 40 Jahre Dienst- und Ermittlungserfahrung in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Korruption
  • 1998–2002 kommissarischer Leiter der Zentralstelle Wirtschaftskriminalität im LKA Niedersachsen
  • 2002–2015 Leiter der Zentralstelle Korruption / Interne Ermittlungen des LKA Niedersachsen

Wie funktionieren unsere Hinweisgebersysteme?

Dieser Film unterliegt dem Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums. Er darf weder für Handels- noch Privatzwecke oder zur Weitergabe kopiert und verändert werden. Die Einbindung auf anderen Webseiten muss vom Urheber autorisiert werden. Alle Rechte liegen bei der Business Keeper AG.This video is subject to copyright for the protection of intellectual property. It may neither be copied and / or altered for commercial or private purposes nor for the purpose of being passed on. Embedding on other websites must be authorized by the creator of this video. All rights are with Business Keeper AG.

Haben Sie noch Fragen?

Weitere Hilfe bekommen Sie auch in unserem FAQ-Bereich.

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