Sicherheit und Gesundheit der Menschen gehen vor.
In den Einrichtungen der GDA wohnen ausschließlich hochaltrige Menschen, die in besondere Weise durch das neue Coronavirus gefährdet sind. Zugleich fühlen wir uns verpflichtet, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
⚠️ Besuche nur noch mit negativem Testergebnis
Das Land Hessen hat die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) aktualisiert.
Besucherinnen und Besucher müssen ab 23. Januar 2021 über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.
Wir bieten kostenlose Tests zu folgenden Zeiten an:
Mo. 11:00 bis 16:00 Uhr
Di. 11:00 bis 14:30 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)
Mi. 11:00 bis 16:00 Uhr
Do. 11:00 bis 14:00 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)
Fr. 11:00 bis 15:00 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)
Sa. 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefonische Anmeldung unter Tel.: 06172 / 891-856. Die Testergebnisse behalten 48 Stunden Gültigkeit.
(s. § 1b Absatz 4 der Corona-Einrichtungsschutzverordnung, Stand 23. Januar 2021)
Besuche nur nach vorheriger Anmeldung
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Rind’schen Bürgerstiftes können täglich Besuche erhalten. Gestattet sind zwei Besuche pro Bewohner, pro Woche, für höchstens eine Stunde (max. zwei Personen aus einem Haushalt).
Besuche nur nach telefonischer Voranmeldung an der Rezeption unter Tel. 06172 / 891-0.
Besuchszeiten: 9:00 bis 11:00 Uhr und von 13:45 bis 17:00 Uhr (letzter Besuchsbeginn: 16:00 Uhr)
Besuche außerhalb der festgelegten Besuchszeiten müssen begründet sein und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch die Direktion der Einrichtung.
Zutritt nur mit zertifizierter FFP2-/KN95-Maske
Alle Besucherinnen und Besucher müssen während ihres Aufenthalts am Standort eine zertifizierte Maske der Klasse FFP2 oder KN95 tragen.
Besucherregistrierung
Alle Besucherinnen und Besucher werden registriert um gegebenenfalls Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können.
Als Gast können Sie unser Haus nur mit einer vorherigen Registrierung betreten. Das hierzu erforderliche Formular können Sie hier vorab herunterladen. Bitte bringen Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Formular zu Ihrem Besuch in userem Haus mit.