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ComplianceGesetzmäßiges und regelkonformes Verhalten

Compliance – eine Frage der Haltung

Eine Frage der Haltung

Gerade für einen Dienstleister, der seinen Bewohnern und Kunden ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und Geborgenheit verspricht, bedeutet Compliance mehr als die Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Compliance ist für uns eine Frage der Haltung.

Daher sind Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität fester Bestandteil und Grundlage unseres Handelns. Jeden Tag. An allen GDA-Standorten.


Verhaltenskodex für Lieferanten

Erst wenn unsere Lieferanten denken wie wir, entsteht das, was unsere Bewohner und Kunden als GDA-Qualität erleben. Dabei müssen nicht nur Lebensmittel und Verbrauchsgüter, sondern auch sämtliche Produkte und Dienstleistungen strengsten Kriterien entsprechen. Unsere Lieferpartner stellen sich unseren Anforderungen gerne, denn es erwartet sie eine faire, langfristige Beziehung.

Qualität, Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit stehen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit unserer Lieferanten im Vordergrund. Daneben haben wir auch die für uns wichtigen sozialen, ökologischen und ethischen Standards in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten berücksichtigt. Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit der GDA ist die Zustimmung unserer Lieferanten und Subunternehmer zu den im Verhaltenskodex definierten Grundsätzen.

Verhaltenskodex

Präambel

Wir, die GDA, streben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an. Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns sind Integrität und Gesetzestreue. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.

Umfang des Verhaltenskodex für Lieferanten

Dieser Verhaltenskodex ist Grundlage für jede Geschäftsbeziehung. Die Akzeptanz durch unsere Lieferanten und ihre Subunternehmer ist wesentliches Kriterium für das Zustandekommen jeder Vereinbarung und eines jeden Vertrags.

Einhaltung gesetzlicher Grundlagen

Die GDA erwartet von ihren Lieferanten, stets im Einklang mit geltendem deutschen Recht bzw. EU-Recht zu handeln.

Bestechung und Korruption

Grundlage unserer Zusammenarbeit ist ein fairer Wettbewerb. Unsere Lieferanten folgen dieser Grundlage und bieten keine Bestechungsgelder oder unrechtmäßigen Zahlungen an, noch leisten sie sie oder nehmen sie entgegen.

Geschenke und Bewirtungen

Grundsätzlich darf ein Geschenk oder eine Einladung eine geschäftliche Entscheidung nicht beeinflussen. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, dass keine Geschenke oder Einladungen zu Unterhaltungsveranstaltungen angeboten werden, ohne dass zuvor die GDA eine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat. Einladungen zu geschäftlich veranlassten Bewirtungen müssen von angemessenem Wert sein und dürfen nur im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ausgesprochen werden.

Interessenskonflikte

Unsere Lieferanten müssen jeden potenziellen Interessenskonflikt in der Geschäftsbeziehung aufzeigen. Dies betrifft insbesondere familiäre oder wirtschaftliche Verflechtungen zwischen dem Lieferanten und der GDA.

Menschenrechte

Lieferanten der GDA dürfen nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert sein. Wir erwarten daher von ihnen, im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu handeln.

Wir, die GDA, tolerieren weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.

Arbeitsrecht

Unsere Handlungen und die unserer Lieferanten richten sich nach den geltenden Arbeits- und Sozialstandards. Jeder Mensch ist unabhängig von kultureller, religiöser und sozialer Anschauung ein absolut gleichwertiges Mitglied unserer Gesellschaft. Diskriminierungen jeglicher Form sind nicht zu tolerieren.

Umwelt

Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr und berücksichtigen bei unseren Entscheidungen ökologische Kriterien. Gleiches erwarten wir von unseren Lieferanten.

Umsetzung des Verhaltenskodex

Die GDA behält sich vor, die Einhaltung und Umsetzung dieses Verhaltenskodex im Rahmen von Audits durch GDA-Mitarbeiter oder beauftragte Dritte zu überprüfen. Verstöße gegen die Inhalte des Kodex können  die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit begründen.

Hinweisgebersystem der GDA

Transparenz und faires Arbeiten sind uns wichtig. Besteht der Verdacht von Zuwiderhandlungen gemäß diesem Verhaltenskodex, können Sie diese über unser anonymes Hinweisgebersystem an unsere Vertrauensperson melden. Nutzen Sie dafür bitte folgenden geschützten Link: https://www.bkms-system.net/gda.


Medizinproduktesicherheit

Wir haben je Standort einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (MP-Beauftragte) gemäß § 6 Abs. 2 MPBetreibV benannt. Unsere MP-Beauftragten nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  • die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Unsere Medizinproduktesicherheitsbeauftragen sind in Fragen der Medizinproduktesicherheit wie folgt zu erreichen:


Haben Sie noch Fragen?

Weitere Hilfe bekommen Sie auch in unserem FAQ-Bereich.

Die GDA Standorte