Sicherheit und Gesundheit der Menschen gehen vor.
In den Einrichtungen der GDA wohnen ausschließlich hochaltrige Menschen, die in besonderer Weise durch das neue Coronavirus gefährdet sind. Zugleich fühlen wir uns verpflichtet, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
⚠️ Besuche nur noch mit negativem Testergebnis
Das Land Hessen hat die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) aktualisiert.
Besucherinnen und Besucher müssen ab 23. Januar 2021 über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.
Wir bieten kostenlose Tests im Rind'schen Bürgerstift (Gymnasiumstraße 1-3, Bad Homburg v. d. H.) zu folgenden Zeiten an:
Mo. 11:00 bis 16:00 Uhr
Di. 11:00 bis 14:30 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)
Mi. 11:00 bis 16:00 Uhr
Do. 11:00 bis 14:00 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)
Fr. 11:00 bis 15:00 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)
Sa. 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefonische Anmeldung unter Tel.: 06172 / 891-856. Die Testergebnisse behalten 48 Stunden Gültigkeit.
(s. § 1b Absatz 4 der Corona-Einrichtungsschutzverordnung, Stand 23. Januar 2021)
Zutritt nur mit zertifizierter FFP2-/KN95-Maske
Alle Besucherinnen und Besucher müssen während ihres Aufenthalts am Standort eine zertifizierte Maske der Klasse FFP2 oder KN95 tragen.