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FAQIhre Fragen - unsere Antworten

In unserem FAQ finden Sie Antworten

Fragen zum Seniorenwohnen bei der GDA

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Einzug, gibt es eine Altersgrenze?

Wir möchten Sie ermutigen, etwas Neues zu beginnen. Und einen Schritt zu gehen, den Sie mit Sicherheit nicht bereuen. Weder jetzt noch in der Zukunft. Denn in unzähligen Gesprächen mit unseren Bewohnern hören wir immer wieder diesen einen Satz: „Wir hätten den Schritt schon viel früher gehen sollen.“

Wir unterstützen und beraten Sie gerne, letztlich müssen Sie Ihre persönliche Antwort finden, den nächsten Schritt in Ihrem Leben zu machen. Deshalb gibt es bei uns auch keine Altersgrenze. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die komplett selbständig agieren und dabei sicher sein möchten, im Bedarfsfall schnell Hilfe zu erhalten.

Kann ich die GDA testen, zur Probe im Wohnstift wohnen?

Sie können bei uns Probewohnen. Das bieten wir nicht nur an, wir empfehlen es sogar. Erleben Sie die Gemeinschaft, lassen Sie Ihre Sinne verwöhnen und entdecken Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die GDA in Ihren Wohnstiften bietet.

Welche Möglichkeiten bieten Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit in Ihrem Haus an?

Alle Wohnanlagen der GDA tragen durch ihre barrierefreie Bauweise dazu bei, dass Sie alle Räumlichkeiten bis ins hohe Alter unbeschwert erreichen können. Dazu zählt natürlich insbesondere die nach Ihren Wünschen eingerichtete Wohnung. Sollten Sie vorübergehend oder dauerhaft mehr Unterstützung benötigen, werden Sie - je nach Bedarf - durch unsere ambulante oder stationäre Pflege kompetent betreut. Die Pflegekräfte unserer hauseigenen Ambulanten Pflegedienste umsorgen Sie in den Wohnstiften, im AktivWohnen und im Quartier bei Bedarf rund um die Uhr in Ihrer eigenen Wohnung. Und das bis zum Pflegegrad 5.

Sie sehen: Selbstbestimmung und Sicherheit gehen bei uns Hand in Hand.

Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung bekomme? Gibt es eine Warteliste?

Abhängig von Standort, Wohnungsgröße und Lage sind die Wartezeiten unterschiedlich und können zwischen 6 bis 18 Monate betragen.

Geben Sie uns die Möglichkeit, für Sie das genau richtige Appartement zu finden und vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns.

Muss ich eine Einlage leisten, um bei Ihnen eine Wohnung zu bekommen?

Es müssen keine Einlagen oder Zahlungen geleistet werden um bei uns eine Wohnung zu mieten. Marktüblich, wird zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution einbehalten, die im Falle der Kündigung erstattet wird.

Welche Leistungen sind im monatlichen Entgelt bereits enthalten?

Während im AktivWohnen neben den Grundleistungen, wie einem Hausnotrufsystem oder einer 24-Stunden-Notrufbereitschafts im Haus, die Bewohnerinnen und Bewohner maximale Flexibilität bei der Auswahl unserer Serviceleistungen schätzen und aus Wahlleistungen wie etwa Speise- und Getränkeservice oder der Teilnahme an Veranstaltungen auswählen, sind im Premiumdienstleistungspaket des Wohnstifts alle Leistungen inklusive.

So z. B. die exklusiven Mittags-Menüs, die Freizeit und Veranstaltungsangebote, Appartementreinigung, Betreuung bei vorübergehender Krankheit und die Wohnnebenkosten, um nur einige zu nennen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnstift und betreutem Wohnen?

In beiden Wohnformen entscheiden Sie frei über die Größe und Einrichtung Ihres Wunschappartements. Ihre neuen barrierefreien vier Wände können Sie ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen einrichten. Jedes Zimmer ist mit einem Notrufknopf ausgestattet, über den Sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit Hilfe bekommen können. Denn Sicherheit, Gemeinschaft und beste Versorgung im Fall der Pflege bieten wir sowohl im Premium-Leistungspaket Wohnstift genau im AktivWohnen (Betreutes Wohnen) suchen.

Wohnstift ist die erste Wahl für alle, die…

  • größtmöglichen Service wertschätzen.
  • maximale Zeit für sich suchen.
  • zusammen mit Gleichgesinnten leben möchten.
  • jeden Tag Kulinarik und Kultur genießen wollen.

AktivWohnen – die Wahl für alle, die…

  • ihren Alltag aktiv nach ihren Vorstellungen gestalten möchten.
  • nur die Services suchen, die sie wirklich brauchen.
  • ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Unabhängigkeit schätzen.

 

Sind die Wohnungen möbliert?

Alle Wohnungen verfügen über eine moderne Einbauküche und Badausstattung, sind darüber hinaus aber nicht möbliert. Sie entscheiden frei über die Einrichtung Ihres Wunschappartements.

Was ist das Pflegehotel?

Die GDA Pflegehotels bieten Ihnen barrierefreien Urlaub für Gäste mit und ohne Handicap oder ein behütetes Umfeld nach einem Krankenhausaufenthalt.

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt erleben Sie vorübergehend einen erhöhten Hilfebedarf: Bei zeitweise erhöhtem körperlichem Unterstützungsbedarf oder Pflegebedürftigkeit leisten wir gerne die Übergangspflege – bei Bedarf in enger Abstimmung mit dem Stiftsarzt, z. B. bei Überbrückung bis zur Aufnahme in eine Reha-Einrichtung oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands.

  • Wenn pflegende Angehörige verhindert sind und Sie bereits einen Pflegegrad haben: Wir übernehmen kompetent und fürsorglich die Betreuung und Pflege, wenn Angehörige vorübergehend entlastet werden sollen oder müssen. Selbstverständlich verfügen wir über eine Zulassung bei den Pflegekassen.

  • Wenn Sie vorübergehend die gewohnte Umgebung gegen die Vorzüge eines behüteten Umfelds in einem GDA-Wohnstift eintauschen möchten: Geben Sie den Menschen, die sich sonst um Sie kümmern das sichere Gefühl, dass es Ihnen gut geht und gönnen Sie sich selbst eine ebenso komfortable wie abwechslungsreiche Zeit. Wir bieten Ihnen den fürsorglichen und sicheren Rahmen hierfür.

Kann ich bei einer Änderung meiner Lebenssituation die Wohnung wechseln?

Ein Umzug innerhalb des Wohnstifts oder der GDA ist jederzeit möglich.

Darüber hinaus bieten unsere Wohnstiftsverträge unseren Bewohnern eine Kündigungsmöglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Einhaltung einer Frist oder spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats.

Gibt es in den Wohnungen einen Internetzugang?

Alle Wohnungen verfügen über die Möglichkeit eines DSL-Internetzugangs. Darüber hinaus steht unseren Bewohnern ein eigenes WLAN-Netzwerk zur Verfügung.

Welche Wohnungsgrößen bieten Sie an?

Je nach Standort variiert das Wohnungsangebot. Häufig finden Sie bei und 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen, teilweise auch 3- bis 4-Zimmerwohnungen. Auf 28 bis ca. 90 qm können wir Ihre Wohnwünsche realisieren.

Bieten Sie eine Unterstützung beim Einzug an?

Unsere Wohnstiftsberater und Einzugsbegleiter beraten Sie rund um Ihren Einzug hinsichtlich notwendiger Umzugsvorbereitungen und organisieren gerne notwendige Hilfen.

Vermieten Sie nur Wohnungen oder auch Häuser?

Wir vermieten Wohnungen in unseren Wohnstiften.
Das GDA Quartier in Neustadt an der Weinstraße macht hier eine Ausnahme. Jung gebliebene Seniorinnen und Senioren finden hier 22 barrierefreie Häuser.

Was ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)?

Seit dem 01.10.2009 gibt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die Rahmenbedingungen für Wohnstiftsverträge vor.

Das WBVG basiert auf dem Verbraucherschutzgesetz und soll für Transparenz und Übersichtlichkeit bezüglich der Leistungen und Kosten in sog. „Heimverträgen“ Sorge tragen. Das WBVG verpflichtet uns, Ihnen im Voraus alle notwendigen Informationen über die Konditionen in Bezug auf die Überlassung des Wohnraums und die Erbringung von Pflegeleistungen sowie die dadurch entstehenden Kosten zu vermitteln.

Was ist ein Wohnstiftsvertrag?

Der Wohnstiftsvertrag ist die vertragliche Grundlage für das Leben im Wohnstift und unterliegt den Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).
Im Wohnstiftsvertrag beschreiben wir die Wohnanlage, alle Angebote, Leistungen und Kosten im Wohnstift.

Die Regelleistungen rund um die Unterkunft, die Gemeinschaftseinrichtungen, die Leistungen der Hauswirtschaft, Küche und Haustechnik sowie die sozial-kulturellen Leistungen werden dabei genau beschrieben und zugehörige Kosten benannt. Das gilt auch für Betreuungs- und Pflegeleistungen, die ggf. zu den Regelleistungen gehören.

Was ist ein Servicevertrag?

Der Servicevertrag ist neben dem Mietvertrag die Grundlage für das GDA AktivWohnen  und regelt die Service-Grundleistungen die Sie im betreuten Wohnen in Anspruch nehmen können.

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