Sicherheit und Gesundheit der Menschen gehen vor.
In den Einrichtungen der GDA wohnen ausschließlich hochaltrige Menschen, die in besonderer Weise durch das neue Coronavirus gefährdet sind. Zugleich fühlen wir uns verpflichtet, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
⚠️ Besuche nur noch mit negativem Testergebnis
Das Land Hessen hat die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) aktualisiert.
Besucherinnen und Besucher müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.
Wir bieten kostenlose Tests zu folgenden Zeiten an:
Montags bis freitags zwischen 9:00 und 12:30 Uhr sowie zwischen 13:00 und 16:00 Uhr
Samstags und sonntags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr
Die Testmöglichkeiten an den Wochenenden sind zunächst befristet bis einschließlich 5. April 2021 (Ostermontag).
(s. § 1b Absatz 4 der Corona-Einrichtungsschutzverordnung, Stand 23. Januar 2021)
Private Besuche (Wohnstiftsbereich und stationäre Pflege)
Gestattet sind zwei Besucher (max. zwei Personen aus einem Haushalt) pro Bewohner, pro Woche (s. Corona-Einrichtungsschutzverordnung).
Besuchszeiten: 10:00 bis 20:00 Uhr (letzter Besuchsbeginn 19:00 Uhr)
Zutritt nur mit zertifizierter FFP2-/KN95-Maske
Alle Besucherinnen und Besucher müssen während ihres Aufenthalts am Standort eine zertifizierte Maske der Klasse FFP2 oder KN95 tragen.