Erklärung
Antikoagulation (Blutverdünnung) ist die vorbeugende oder therapeutische Abgabe von Medikamenten gegen Blutgerinnung. Die Antikoagulation wird von einem Arzt oder einer Ärztin im Zusammenhang mit erfolgten Operationen und bei zeitweise bettlägerigen Patienten eingesetzt. Medikamente wie Plättchenhemmer, orale Antikoagulanzien oder Heparin können die Entstehung von Blutgerinnsel (Thrombosen) in den Gefäßen verhindern. Einige Medikamente hemmen die Gerinnungsfaktoren direkt, andere wiederum die Synthese der Gerinnungsfaktoren. Weil Gerinnsel eine Verklumpung der Blutplättchen in den Gefäßen sind, können sie eine Beinvenenthrombose, aber auch einen Schlaganfall und Herzinfarkt verursachen. Durch die Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments kann dieses verhindert werden.
Der betreuende Stiftsarzt im Seniorenstift verordnet dieses Medikament, das die Blutgerinnsel in der Entstehung hemmt, den Patientinnen und Patienten, die eine Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln aufweisen und dadurch ein erhöhtes Schlaganfallrisiko haben. Während der Antikoagulation müssen die Gerinnungsparameter vom betreuenden Mediziner regelmäßig überprüft werden.
Antikoagulation ist umgangssprachlich als „Blutverdünnung“ bekannt, sie macht aber das Blut nicht dünner, sondern hemmt lediglich die Gerinnung. Dabei wird die Gerinnungsfähigkeit des Blutes nicht ganz ausgeschaltet, sondern nur verzögert. Es dauert also etwas länger, bis die Gerinnung nach einer Schnittverletzung einsetzt.
Antikoagulationsmittel wie bspw. die Plättchenhemmer senken die Funktion der Blutplättchen, sodass es nicht mehr so leicht möglich ist, dass sie sich ablagern, aneinander verhaften und so ein Gerinnsel bilden.