Erklärung
Im Rahmen der Föderalismusreform 2007 haben die Länder die Aufgabe, den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung selbst zu regeln.
Darunter fallen beispielsweise die Umstände zur Genehmigung des Betriebs von Alten- und Pflegeeinrichtungen, bauliche Mindestanforderungen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie die Sanktionen bei Nicht-Einhalten gesetzlicher Vorschriften.