Erklärung
Die Pflegeversicherung stellt die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung dar. Jeder Mensch, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist auch automatisch bei der sozialen Pflegeversicherung gemeldet.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zu gleichen Teilen regelmäßige Beiträge in die Versicherungskasse ein. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken einen Großteil der entstehenden Kosten, jedoch meist nicht die Gesamtkosten.