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Einfach erklärt:

Servicewohnen

Erklärung

Servicewohnen ist eine Variante des betreuten Wohnens, wobei das Servicewohnen keinen professionellen Wohn-Pflegebereich vor Ort bietet. Es wird auch bei der GDA angeboten und eignet sich für Menschen, die in Teilen ihres Alltags Hilfe benötigen. Servicewohnen bezieht sich also auf Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit einer Behinderung oder einer vorübergehenden körperlichen Einschränkung.

Beim Servicewohnen werden die gewünschten Service-Leistungen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern per separatem Vertrag vereinbart. Dazu gehören bspw. ein Notdienst, Essensdienste, ein Hausmeisterservice, ebenso ambulante Pflege und andere Betreuungsleistungen. 

Servicewohnen unterscheidet sich grundsätzlich vom ambulanten betreuten Wohnen. Es wird ein eigenständiges Wohnen avisiert, das lediglich durch Hilfestellungen erleichtert wird. 

Beim Servicewohnen wird von den Anbietern zwar auf eine alters- und auch behindertengerechte Umgebung geachtet, die Kosten sind aber insgesamt geringer. Das Servicewohnen unterscheidet sich auch von den klassischen Seniorenresidenzen oder Wohnstiften, weil die Bewohnerinnen und Bewohner eigenständig in ihrer Wohnung leben und der Anbieter weniger Verantwortung trägt.

Der Begriff ‚Servicewohnen‘ ist nicht geschützt und wird im föderalen Staat von den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Nicht immer bedeutet ‚Servicewohnen‘ ein Zuhause (Heim) im Sinne des Heimrechts. Es ist nicht auf die Regelungen angewiesen, was etwa die bauliche Heimaufsicht betrifft. 

Servicewohnen wird in ganz unterschiedlichen Varianten angeboten. Dazu zählen selbstorganisierte Gruppen-Wohnprojekte, Wohnprojekte mit unterstützenden Serviceangeboten, Wohnprojekte mit integrierten Serviceangeboten oder das sogenannte Hausmeister-Modell, wo lediglich ein Hausmeister die technische Betreuung und die handwerklichen Dienste vor Ort leistet.

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